Autounfall |
Crash: Was nun? Vorgehensweise nach einem Autounfall |
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Unfallstelle sichern! Geben Sie am Unfallort nie ein Schuldanerkenntnis ab.
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Bei größeren Schäden umgehend Polizei - und falls erforderlich Rettungswagen - rufen. Auch bei Bagatellschäden empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen, wenn keine Zeugen vorhanden sind.
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Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren. Mit Kreide Endstand der Fahrzeuge markieren.
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Schnellstmöglich bei einem im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt Information über seine Rechte einholen. Auskünfte über geeignete Rechtsanwälte erteilt die Rechtsanwaltskammer Sachsen, Tel.: 0351/31859-0 oder die örtlichen Anwaltsvereine.
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Falls der Schaden über 500,00 € bis 600,00 € liegt, unbedingt einen unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen.
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Kosten des Rechtsanwalts und Sachverständigen sind Teile des Schadens, der von der Versicherung des den Unfall verursachenden Verkehrsteilnehmers zu tragen ist.
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Wenn ein Mietwagen länger als 14 Tage benötigt wird, müssen Vergleichsangebote eingeholt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, daß ein Teil der Mietwagenkosten selbst zu tragen ist.
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Bei Körperverletzung verjähren Ansprüche nach 3 Jahren. Das kann bei Spätfolgen einer Verletzung, die z.B. erst nach 5 Jahren auftreten, zu Problemen führen. Deshalb unbedingt mit der Versicherung die Verlängerung der Verjährung vereinbaren. Quelle: http://www.pfeifer-und-kollegen.de/
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Letztes Update 08.03.2005 | | |  |  |
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