Autounfall

Crash: Was nun? Vorgehensweise nach einem Autounfall


  1. Unfallstelle sichern! Geben Sie am Unfallort nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  2. Bei größeren Schäden umgehend Polizei - und falls erforderlich Rettungswagen - rufen. Auch bei Bagatellschäden empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen, wenn keine Zeugen vorhanden sind.
  3. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren. Mit Kreide Endstand der Fahrzeuge markieren.
  4. Schnellstmöglich bei einem im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt Information über seine Rechte einholen. Auskünfte über geeignete Rechtsanwälte erteilt die Rechtsanwaltskammer Sachsen, Tel.: 0351/31859-0 oder die örtlichen Anwaltsvereine.
  5. Falls der Schaden über 500,00 € bis 600,00 € liegt, unbedingt einen unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen.
  6. Kosten des Rechtsanwalts und Sachverständigen sind Teile des Schadens, der von der Versicherung des den Unfall verursachenden Verkehrsteilnehmers zu tragen ist.
  7. Wenn ein Mietwagen länger als 14 Tage benötigt wird, müssen Vergleichsangebote eingeholt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, daß ein Teil der Mietwagenkosten selbst zu tragen ist.
  8. Bei Körperverletzung verjähren Ansprüche nach 3 Jahren. Das kann bei Spätfolgen einer Verletzung, die z.B. erst nach 5 Jahren auftreten, zu Problemen führen. Deshalb unbedingt mit der Versicherung die Verlängerung der Verjährung vereinbaren.
Quelle: http://www.pfeifer-und-kollegen.de/



Letztes Update 08.03.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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