Diebstahlersatz

Diebstahlersatz in der KFZ- Versicherung


Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet das gestohlene Fahrzeug zurückzunehmen, wenn es innerhalb eines Monats gefunden wird. Bei einigen Gesellschaften wurde diese Frist jedoch auf 14 Tage abgekürzt

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 11.03.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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