Ersatzleistungen

Ersatzleistungen in der KFZ- Versicherung


Ersatzleistungen

  • Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Fahrzeuges
    bzw. der Teile, Ersatz bis zum Wiederbeschaffungswert.
    Ist jedoch das Fahrzeug nicht durch eine Wegfahrsperre
    gesichert, vermindert sich die Entschädigung um 10%.
  • Abschleppkosten
  • Kosten für den Sachverständigen


Die Teil- und Vollkaskoversicherungen ersetzen den Schaden abzüglich einer vorher vereinbarten Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers.

Die Kosten für

  • Mietwagen
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung des Wagens
  • Rechtsanwalt
  • Gebrauch und Abnutzung
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
  • Schäden, entstanden durch grobe Fahrlässigkeit, wie etwa unzureichende Sicherung


werden nicht ersetzt.

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 13.04.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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