Fahrverbote

Fahrverbot


Abgabe des Führerscheins für 1-3 Monate

  1. Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30km/h innerorts oder um mehr als 40 km/h außerorts
  2. Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Begehung des ersten Verstoßes, sondern der Zeitpunkt, wann der Bußgeldbescheid (2 Wochen nach Zustellung) bzw. das Urteil (1 Woche nach Ausspruch) rechtskräftig wird.
  3. Überholen und Spurwechsel mit Gefährdung oder Sachbeschädigung.
  4. Überfahren des Rotlichts nach mehr als 1 Sekunde Rotlicht oder unter Gefährdung anderer oder bei Schädigung anderer
  5. Unterschreiten des Sicherheitsabstandes um weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeiten von mehr als 100km/h (Geschwindigkeitkeit 120km/h, Abstand weniger als 12m)
  6. 0,5 bis 1,09 Promille Blutalkohol beim Autofahrer bzw. 25mg/l Atemalkoholkonzentration.

 

Ausnahme von der Verhängung eines Fahrverbotes

  1. drohendes Arbeitsplatzverlust
  2. einmaliges Versehen bzw. leichte Unaufmerksamkeit
  3. günstige Täterprognose
  4. Gefährdung des Betriebes
  5. irrtümliche Annahme eines Notstandes

Quelle: http://www.pfeifer-und-kollegen.de/



Letztes Update 08.03.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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