Hifi - Geräte |
Hifi - Geräte in der KFZ- Versicherung |
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Werden Funk-, Fernseh-, Videogeräte, Autoradio, Lautsprecher oder Telefone beschädigt oder gar zerstört, ersetzt der Versicherer im Umfang der Teilkasko einen Schaden, der bis zu der Höhe einer Neuanschaffung betragen kann, abzüglich 1%, dabei ist allerdings die Vorlage des Nachweises der Erstanschaffung notwendig.
Quelle: FSS online AG www.fss-online.de |
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