Hifi - Geräte

Hifi - Geräte in der KFZ- Versicherung



Werden Funk-, Fernseh-, Videogeräte, Autoradio, Lautsprecher oder Telefone beschädigt oder gar zerstört, ersetzt der Versicherer im Umfang der Teilkasko einen Schaden, der bis zu der Höhe einer Neuanschaffung betragen kann, abzüglich 1%, dabei ist allerdings die Vorlage des Nachweises der Erstanschaffung notwendig.
  

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 25.04.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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