Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung in der KFZ- Versicherung



Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

  • 1. damit für den Schadenersatz des Geschädigten auch bei Mittellosigkeit des Verursachers garantiert werden kann.
  • 2.damit der Verursacher der Zahlungspflicht nachkommen kann.



Verstoß gegen die Versicherungspflicht wird bestraft.
Wer ist versichert?

  • Der Versicherungsnehmer
  • Der Halter auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist.
  • Eigentümer, wie etwa Banken oder Leasinggeber.
  • Fahrer, der das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers führen darf, wie etwa der Partner oder ein Freund.



Kostenübernahme durch Versicherer:

  • Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt der Schadenersatz bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Kosten, die bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen.



Nicht ersetzt werden die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage!

Beitragsrechnung:
Es gibt objektive und subjektive Merkmale für Gefahren.

  • Die Art des Fahrzeuges, also, ob es sich um einen Pkw oder einen LKW handelt,
  • die Motorstärke und der
  • Verwendungszweck gehören zu den objektiven Gefahrenmerkmalen.



Die subjektiven Gefahrenmerkmale beziehen sich darauf,

  • in welchem Umfeld die Person wohnt,
  • welchen Beruf die Person ausübt und ebenfalls beachtet wird,
  • wie lange der Fahrer die Fahrerlaubnis hat und wie lange er unfallfrei gefahren ist, wobei verschiedene Gesellschaften unterschiedliche Rabattsätze haben.

 

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 25.04.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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