Kfz-Haftpflichtversicherung |
Kfz-Haftpflichtversicherung in der KFZ- Versicherung |
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Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
- 1. damit für den Schadenersatz des Geschädigten auch bei Mittellosigkeit des Verursachers garantiert werden kann.
- 2.damit der Verursacher der Zahlungspflicht nachkommen kann.
Verstoß gegen die Versicherungspflicht wird bestraft. Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer
- Der Halter auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist.
- Eigentümer, wie etwa Banken oder Leasinggeber.
- Fahrer, der das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers führen darf, wie etwa der Partner oder ein Freund.
Kostenübernahme durch Versicherer:
- Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt der Schadenersatz bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
- Kosten, die bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen.
Nicht ersetzt werden die Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage!
Beitragsrechnung: Es gibt objektive und subjektive Merkmale für Gefahren.
- Die Art des Fahrzeuges, also, ob es sich um einen Pkw oder einen LKW handelt,
- die Motorstärke und der
- Verwendungszweck gehören zu den objektiven Gefahrenmerkmalen.
Die subjektiven Gefahrenmerkmale beziehen sich darauf,
- in welchem Umfeld die Person wohnt,
- welchen Beruf die Person ausübt und ebenfalls beachtet wird,
- wie lange der Fahrer die Fahrerlaubnis hat und wie lange er unfallfrei gefahren ist, wobei verschiedene Gesellschaften unterschiedliche Rabattsätze haben.
Quelle: FSS online AG www.fss-online.de |
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