Neupreisentschädigung |
Neupreisentschädigung in der KFZ- Versicherung |
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Man spricht von einer
Neupreisentschädigung, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Schaden den
Neupreiswert erhält. Je nach Gesellschaft, wird diese Entschädigung
allerdings auf einen Zeitraum von 2 - 12 Monaten eingeschränkt.
Quelle: FSS online AG www.fss-online.de |
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Letztes Update 02.05.2005 | | |  |  |
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