Schadenfreiheitsklasse Vertragsunterbrechung

Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung in der KFZ- Versicherung


Bei den meisten Gesellschaften bleibt die Schadenfreiheitsklasse trotz einer Vertragsunterbrechung noch 7 Jahre bestehen. Bei einer Pause von weniger als einem halben Jahr, wird die Unterbrechung mit Hinsicht auf die Einstufung nicht weiter berücksichtigt. Bei einigen Gesellschaften ist auch mit einer Erhöhung dieser Frist zu rechnen. Dann wird der Vertrag entweder bis zu einem Jahr und damit in die nächste Schadenfreiheitsklasse eingestuft oder die Frist des Rabattes wird auf eine Zeit verlängert, die über 7 Jahre hinausgeht. 

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 02.05.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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