Schadenfreiheitsklasse Vertragsunterbrechung |
Schadenfreiheitsklasse bei Vertragsunterbrechung in der KFZ- Versicherung |
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Bei den meisten Gesellschaften
bleibt die Schadenfreiheitsklasse trotz einer Vertragsunterbrechung noch
7 Jahre bestehen. Bei einer Pause von weniger als einem halben Jahr, wird die
Unterbrechung mit Hinsicht auf die Einstufung nicht weiter berücksichtigt.
Bei einigen Gesellschaften ist auch mit einer Erhöhung
dieser Frist zu rechnen. Dann wird der Vertrag entweder bis zu einem Jahr und
damit in die nächste Schadenfreiheitsklasse eingestuft oder die Frist des
Rabattes wird auf eine Zeit verlängert, die über 7 Jahre hinausgeht.
Quelle: FSS online AG www.fss-online.de |
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Letztes Update 02.05.2005 | | |  |  |
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