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Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse in der KFZ- Versicherung


Die Beitragshöhe in der KFZ - Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird durch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ermittelt. In der letzten Rechnung der Versicherung stehen die Angaben über die SF-Klasse. Wird ein Zweitfahrzeug erstmals angemeldet, oder meldet der Versicherungsnehmer nach drei Jahren Führescheinbesitz, unter Voraussetzung ausreichender Fahrpraxis, erstmals einen PKW an, entspricht dies ebenfalls der Klasse ½. Besitzt der Versicherungsnehmer den Führerschein weniger als drei Jahre und meldet erstmals ein Auto an, entspricht dies der Einstufung in die Klasse SF0.


 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 02.05.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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