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Tipps zur Schadensmeldung in der Kfz-Versicherung
Welche Unterlagen Sie beifügen müssen.
In den meisten Fällen reicht immer der einfache Schadensbericht, wenn noch Fragen offen bleiben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Wenn Unfall oder Diebstahl polizeilich aufgenommen worden sind, benötigen wir das Aktenzeichen (beziehungsweise die Tagbuchnummer), sowie die Anschrift der entsprechenden Polizeidienststelle.
Bei Wildschäden wird neben dem Polizeibericht der Bericht des Försters benötigt. Ein Haarbüschel des angefahrenen Tieres ist sehr hilfreich für den Nachweis, dass es sich tatsächlich um Haarwild handelt. Unfälle mit anderen Wirbeltieren sind nämlich in vielen Versicherungen nicht mitversichert.
Wo ist welcher Schaden versichert:
| Haftpflichtversicherung |
- Versichert sind alle Schäden des Unfallgegners oder an öffentlichem Eigentum soweit Sie diesen verursacht haben
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| Teilkasko/Fahrzeugteilversicherung |
Im Hochqualitätsschutz und im Standardschutz
- Brand
- Explosion
- Fahrzeugdiebstahl und -raub
- Schäden aus unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstöße mit Haarwild
- Glasschäden
Im Hochqualitätsschutz
- durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (nicht jedoch die Folgeschäden)
- Zusammenstösse mit Wirbeltieren (Hunde, Katzen, Kühe etc.)
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| Vollkasko/Fahrzeugvollversicherung |
Im Hochqualitätsschutz und im Standardschutz
- Vandalismus
- selbst verursachte Unfallschäden
Im Hochqualitätsschutz
- Folgeschäden aus Marderbissen
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Wo Sie erfahren können, welche Versicherung Ihr Unfallgegner hat / Wie Sie Ansprüche an den Unfallgegner geltend machen
Wenn Sie Ansprüche gegen Ihren Unfallgegner geltend machen möchten, brauchen sie nicht sofort zu Ihrem Anwalt gehen. Wenden Sie sich am besten zuerst an die Versicherung Ihres Unfallgegners. Diese reguliert gegebenenfalls auch gegen den Willen des eigenen Kunden, wenn der Fall eindeutig ist.
Ihr Unfallgegner will Ihnen seine Versicherung nicht nennen? Kein Problem. Sie benötigen nur sein Kennzeichen und den Namen des Fahrzeughalters. Unter 0180 / 25026 erfahren Sie vom Zentralruf der Kfz-Versicherer, wo Ihr Versicherungsgegner versichert ist und Sie können dort auch bequem den Unfall melden.
Melden Sie den Unfall dennoch vorsorglich Ihrer eigenen Versicherung. Diese kann dann entsprechend reagieren, wenn Ihr Unfallgegner seinerseits Ansprüche gegen Sie geltend macht.
Wann und warum es sich lohnen kann, kleine Schäden selbst zu regulieren.
Wenn Sie einen Vollkasko- oder einen Haftpflichtschaden verursachen, werden Sie in Ihrer Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Dies bedeutet dann nahezu immer, dass Ihr Beitrag steigt. Gerade bei kleinen Schäden kann es sich daher lohnen, den Schaden nicht über die Versicherung zu regulieren, sondern diesen aus eigener Tasche zu zahlen, denn der gesparte Beitrag ist oft höher als der entstandene und zu ersetzende Schaden.
Wann und wie Sie zurückgestuft werden / Alles über Ihre Prozente
Rückstufungen im Schadensfall - und eine daraus folgende Erhöhung Ihres Beitrages - finden grundsätzlich nur in der Vollkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung statt. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinerlei Rückstufung, da Sie als Fahrzeughalter nicht verantwortlich gemacht werden sollen, wenn Ihnen beispielsweise durch einen Diebstahl ein Schaden zugefügt wird.
Grundlage der Prämienberechnung bei allen Kfz-Versicherern sind die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Die SF-Klasse bezeichnet die Anzahl der Jahre in denen Sie ohne Schäden gefahren sind, daher auch die Bezeichnung "schadenfreie Jahre". Die Schadensfreiheitsklasse 12 bedeutet beispielsweise 12 schadenfreie Jahre. Jeder dieser Schadensfreiheitsklasse ordnet der Versicherer einen bestimmten Prozentwert zu, den so genannten "Beitragssatz". Dieser Prozentwert bemisst den Anteil des Versicherungsbeitrages, den Sie mit Ihrer Einstufung zu tragen haben. Im Unterschied zu den Schadenfreiheitsklassen sind die Versicherer jedoch frei bei der Zuordnung der Prozentwerte zu den Schadenfreiheitsklassen. Daher sind diese Prozentwerte von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. So kann die Schadensfreiheitsklasse 12 sowohl für 40% als auch für 50% stehen. Während Sie z. B. bei einem Wechsel des Versicherers die Schadenfreiheitsklasse mitnehmen und diese sich nicht verändert, so kann der zugeordnete Prozentwert nach dem Wechsel ein anderer sein.
Wenn Sie nun einen Schadensfall erleiden, werden Sie in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Um wie viele Stufen dies geschieht, erfolgt bei jedem Versicherer unterschiedlich nach einer im jeweiligen Tarifwerk festgelegten Größe.
Quelle: www.blaudirekt.de |