Schutzbrief |
Schutzbrief in der KFZ- Versicherung |
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Normalerweise
sind folgende Leistungen in den Schutzbrief einbegriffen:
- Pannenhilfe am Unfallort
- Fahrzeugbergung
- Abschleppdienst
- Bei Fahrausfall durch eine Panne oder einen Unfall
- Weiter- bzw. Rückfahrt, gegebenenfalls auch Übernachtung
- Mietwagen bei Fahrzeugausfall
- Wiederbeschaffung von Ersatzteilen
- Krankentransport
- Kinderrücktransport
- Verstorbenenüberführung
- Krankenbesuch
Es
gibt jedoch keine allgemeine gesetzliche Kostenübernahmepflicht
jeder dieser Leistungen. Sollte auf eine der Leistungen besonderer
Wert gelegt werden, sollte sich der Versicherte bei seiner Gesellschaft
vorher genau erkundigen.
Quelle: FSS online AG www.fss-online.de |
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