Schutzbrief

Schutzbrief in der KFZ- Versicherung


Normalerweise sind folgende Leistungen in den Schutzbrief einbegriffen:

  • Pannenhilfe am Unfallort
  • Fahrzeugbergung
  • Abschleppdienst
  • Bei Fahrausfall durch eine Panne oder einen Unfall - Weiter- bzw. Rückfahrt, gegebenenfalls auch Übernachtung
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Wiederbeschaffung von Ersatzteilen
  • Krankentransport
  • Kinderrücktransport
  • Verstorbenenüberführung
  • Krankenbesuch

  • Es gibt jedoch keine allgemeine gesetzliche Kostenübernahmepflicht jeder dieser Leistungen. Sollte auf eine der Leistungen besonderer Wert gelegt werden, sollte sich der Versicherte bei seiner Gesellschaft vorher genau erkundigen.

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de



Letztes Update 02.05.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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