Wenigfahrerrabatt |
Wenigfahrerrabatt in der KFZ- Versicherung |
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Einen Wenigfahrerrabatt kann
der Versicherte bei der Versicherung seines PKW erhalten, wenn er nachweislich
jährlich weniger als eine vertraglich vereinbarte km-Leistung fährt.
Jedoch bei der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und ohne Vorlage
der erforderlichen Angaben, kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen
oder ggf. eine Vertragsstrafe von Seiten der Gesellschaft erfolgen
Quelle: FSS online AG www.fss-online.de |
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Letztes Update 02.05.2005 | | |  |  |
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