Wenigfahrerrabatt

Wenigfahrerrabatt in der KFZ- Versicherung



Einen Wenigfahrerrabatt kann der Versicherte bei der Versicherung seines PKW erhalten, wenn er nachweislich jährlich weniger als eine vertraglich vereinbarte km-Leistung fährt. Jedoch bei der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und ohne Vorlage der erforderlichen Angaben, kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen oder ggf. eine Vertragsstrafe von Seiten der Gesellschaft erfolgen

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 02.05.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


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