Frontalzusammenstoss.de
   
 
Home | Download | Versicherungslexikon | Gästebuch |


Angebote für
Privatkunden
Aktuelle
Informationen zum
Verkehrsrecht
Zentralruf
Bußgeldkatalog
Broschürenservice
Gesetzestexte
diese Seite wurde erstellt mit faspublish CMS - Content Management System
KFZ- Versicherung
KFZ- Haftpflicht
KFZ- Vollkasko
KFZ- Teilkasko
Mallorca- Police
KFZ- Lexikon
Ratgeber
Kfz-Versicherung
KFZ Versicherung
Onlinevergleich
Rechtsschutz-
versicherung
Ratgeber Rechtsschutz
Rechtsschutz
Onlinevergleich
Private
Unfallversicherung
Gruppenunfall-
Versicherung
Ratgeber
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Onlinevergleich
Versicherungssoftware Deckungskonzepte Maklersoftw...

Sie befinden sich hier : Wenigfahrerrabatt

Wenigfahrerrabatt

Wenigfahrerrabatt in der KFZ- Versicherung



Einen Wenigfahrerrabatt kann der Versicherte bei der Versicherung seines PKW erhalten, wenn er nachweislich jährlich weniger als eine vertraglich vereinbarte km-Leistung fährt. Jedoch bei der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und ohne Vorlage der erforderlichen Angaben, kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen oder ggf. eine Vertragsstrafe von Seiten der Gesellschaft erfolgen

 FSS online AG Quelle: FSS online AG www.fss-online.de




Letztes Update 02.05.2005 Seite druckenSeite einem Freund senden


Projektarbeit 24 - Die Jobbörse für Freiberufler aus der IT Branche